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Ein Unternehmer ist durch verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften dazu verpflichtet, seine Infrastruktur und die betriebenen Anlagen sowie dessen Zubehör regelmäßig zu warten und zu prüfen.

Für diese Prüfungen benötigt es oft eine fachkundige Person mit entsprechendem Sachkundenachweis.

Nicht selten kommen so in einem Unternehmen leicht 10 - 20 verschiedene Lieferanten zusammen. Alle Anbieter müssen im Vorfeld gesucht, kontaktiert, terminiert und überwacht werden. Im nächsten Jahr muss wieder daran gedacht werden, den Dienstleister entsprechend pünktlich anzufragen und einzuplanen.

All diese nervenaufreibenden Leistungen übernehmen nun wir für Sie!

Wir ermitteln die prüfpflichtigen Anlagen, kontaktieren Ihre bisherigen Dienstleiter, ermitteln den günstigsten Preis, erstellen Ihnen ein Angebot und terminieren die Prüfung. Nach erfolgter Prüfung und Wartung erhalten Sie von uns die Abrechnung über die jeweiligen Leistungen. Wir nehmen den neuen Termin auf Widervorlage und erinnern Sie frühzeitig.

Ihr Vorteil?

Wir nehmen Ihnen die lästige Suche nach einem passenden und günstigen Anbieter ab, bieten Ihnen sämtliche Leistungen aus einer Hand und überwachen natürlich auch die entsprechenden Befähigungen der prüfenden Unternehmen. Für einige Prüfungen haben wir auch die Befähigung, diese selbst auszuführen - siehe Leistungen.

Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Laut §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, Mitarbeiter in  ausreichender Zahl zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. In der Regel sind dies 5% der Beschäftigten, entsprechend mehr bei erhöhter Brandgefahr.

Brandschutzhelfer tragen mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Sie unterstützen z.B. den Brandschutzbeauftragten beim vorbeugenden Brandschutz oder übernehmen im Brandfall Aufgaben der Brandbekämpfung. Die Beschäftigten, welche diese Aufgaben übernehmen, agieren hier natürlich nicht von heute auf morgen souverän. Sie müssen eine entsprechende Ausbildung zum Brandschutzhelfer durchlaufen.

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unserer Schwester-Firma diese Ausbildung in einem 4-Stunden-Kurs an.

Weitere Informationen und Anmeldung: Brandschutzhelfer

Regalprüfung

Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale - systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.

Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, welche speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.

Weitere Informationen und Preise: Regalprüfung

Prüfung Leitern, Tritte und Steighilfen 

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Gefährden Sie nicht Ihre Mitarbeiter und Ihren Versicherungsschutz!

Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.

Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. (DGUV Information 208-016 / BGI 694)

Prüfung durch befähigte Person

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.

Weitere Informationen und Preise: Prüfung Leitern & Tritte

Häufigste Suche:

Regalprüfung nach DIN EN 15635

Prüfung Leitern, Tritte und Steighilfen nach DGUV 208-016

jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer nach § 4 (1) der DGUV Vorschrift 1

Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach DGUV V 3

Feuerlöscher-Prüfung ASR A2.2

Torprüfung nach ASR A1.7

Verbandskastenprüfung und Auffüllung gem. ASR A4.3

Brandschutzprüfung (ArbSchG, ASR A2.2, ArbStättV, DGUV V1, BGR 133

 

Geräte im Betrieb:

UVV-Prüfung für Flurförderzeuge

Arbeitsbühnenprüfung nach UVV

Kranprüfung gem. DGUV V53

Prüfung Hebewerkzeuge nach DGUV Regel 109-017

RWA-Prüfung (§319 StGB, Musterbauordnung §14, DIN 18232 und DIN 57833

Gefahrstoffschrankprüfung gem. ArbStV §4 und TRGS 526

Prüfung Aufzugsanglagen BetrSichV

Exotische Prüfungen

Ex-Schutz-Prüfung nach §§15, 16 BetrSichV

F-Gas-Prüfung nach Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Blitzschutzanlagen gem. BetrSichV

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (orstfest) BetrSichV, DGUV V3

Prüfung von Feuerungsanlagen gem. BImSChG und TA Luft

Kälteanlagen BetrSichV und BImSchG